Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher, dem Stellvertreter zugleich Protokollanten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Ausgenommen von dieser Alleinvertretungsberechtigung und Zeichnungsbefugnis sind Finanzsachen ab einer Summe von 1.000 Euro. In solchen Fällen müssen zwei Vorstandsmitglieder zusammen handeln.