Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Geschäftsführer gemeinsam mit dem Schatzmeister.