Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vorstandsmitglieder können jedoch allein nur Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 10.000 EUR tätigen.