Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei voll geschäftsfähigen Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende vertritt allein.