Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis: Erledigung der laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere die Organisation, Verwaltung und Personalmanagement der Geschäftsstelle, Kooperationsanbahnung und Finanzakquise, sowie die Wahrnehmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.