Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Finanzvorstand und den fünf Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Wirkungskreis umfasst die Führung der Verbandsgeschäftsstelle und der damit verbundenen laufenden Geschäfte und die Wahrnehmung der damit verbundenen Personalangelegenheiten.