Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften entscheidet die Mitgliederversammlung.