| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden. |