Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB auf Rechtsgeschäfte aller Art beschränkt, die im Einzelfall 20.000 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.