Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 10.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist.