Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass bei Aufnahme von Darlehen ab 1.000 EUR die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt wird.