| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann auf sieben Mitglieder erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |