Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und dem Vizepräsidenten Finanzen. Wurde der Vizepräsident Finanzen auch zum Stellvertreter berufen wird ein weiterer Vizepräsident bestimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.