Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit Verpflichtungscharakter für den Verein über 5.000 EUR ist ein Beschluss beider Vorstandsmitglieder erforderlich.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 15.000 EUR hat der Gesamtvorstand die vorherige Zustimmung eines dann einzusetzenden Finanzausschusses einzuholen.