Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus besteht aus fünf Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und Schriftführer, dem Sprecher, dem Kassenwart und dem Außenkoordinator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.