Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vertreter des Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und eine weiteres Mitglied gemeinschaftlich vertreten. In allen Finanzangelegenheiten sind die Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt.