Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu zwei stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen stellvertretenden Präsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.