Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und dem Sozialsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den leitenden Pfarrer oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.