Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens drei und maximal fünf gleichberechtigten Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Schatzmeister vertritt mit einem weiteren Vorstandsmitglied.