Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte über 20.000,- EUR bedürfen der Einwilligung der Mitgliederversammlung.