Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam oder jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei finanziellen Entscheidungen muss der Schatzmeister anwesend sein.