Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500 EUR belasten, ist der Vorsitzende berechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 EUR belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses. Über Rechtsgeschäfte, die die Summe von 2.000 EUR übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.