Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer, dessen Stellvertreter und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.