Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden oder jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.