Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Buchhalter und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Gemeindevorsitzenden oder einen der Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.