Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Vereinsmitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer), dem Schatzmeister und höchstens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.