Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist in folgenden Fällen beschränkt:
- bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000 EUR
- bei der Anstellung und Entlassung von Arbeitsnehmern
- bei der Anmietung von Geschäftsräumen.
In diesen Fällen wird der Verein vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.