Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Verein verpflichten, müssen vom Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied abgeschlossen werden.