Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstandsvorsitzende ist außergerichtlich allein vertretungsberechtigt.