Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter des Präsidenten, dem Schatzmeister und einem bis drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.