Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Hinsichtlich des Altersfonds sind der erste Vorsitzende und das weitere Mitglied des Traber-Trainer-Vereins nur gemeinsam gegenüber Banken zeichnungsberechtigt.