Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem/zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Erledigung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle dazu alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht wird für die folgenden Geschäfte eingeschränkt und bedarf der Zustimmung des Vorstands: Verlegung der Geschäftsstelle, Errichtung und Schließung von Geschäftsstellen, Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen oder Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerungen, Aufnahme neuer Tätigkeitsgebiete und der Abschluss von Tarifverträgen.