Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, durch den stellvertretenden Vorsitzenden allein, durch den Kassenwart gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.