Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied.