Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern.