Der Vorstand besteht aus mindestens sechs und höchstens acht Personen, darunter der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister, der Spielführer, der Jugendwart und der Schriftführer.
Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt, Vizepräsident oder Schatzmeister sind jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmiglied gesamtvertretungsberechtigt.