Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Volumen ab 500,00 € bedürfen der Zustimmung aller drei Vorstandsmitglieder.