Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.