| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |