Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassenverwalter, einem Schriftführer und dem jeweiligen Pfarrer der Pfarrei " St. Richard".
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.