Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter und dem Schriftführer. Die Mitgliederversammlung kann weitere Beisitzer bestellen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende können den Verein auch allein vertreten.