Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, durch den stellvertretenden Vorsitzenden nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 500 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.