| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. |