Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer der unterzeichnenden Vorstandsmitglieder der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.