Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den zwei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Konten des Vereins kann nur der Präsident oder ein Vizepräsident mit einem weiteren Präsidiumsmitglied gemeinsam verfügen.