Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds:
- Grundstücksgeschäfte aller Art incl. Belastungen von Grundstücken mit Grundschulden und Hypotheken,
- Geschäfte mit einem Verpflichtungsvolumen von mehr als 20.000 EUR.