Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.