Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verpflichtungen über 1.000 EUR können nur wirksam von zwei Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.