Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Pastor als Gründer, dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit und dem Finanzsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines der Präsident oder sein Stellvertreter ist.