Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern, darunter ein Vorsitzenden, ein stellvertretenden Vorsitzenden, ein Schriftführer, ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.